AGB & Entsorgungshinweise

Hinweise und Bedingungen für die Annahme, Abholung, Wiederverwendung und Verwertung von Materialien (Altmetall, Elektrogeräte, Holz, Grünschnitt, gebrauchte Baustoffe) durch Jürgens Lohnunternehmen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von Jürgens Lohnunternehmen im Zusammenhang mit Upcycling, Wiederverwendung, Abholung/Annahme, Sortierung sowie Verwertung von Materialien. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen

Wir bieten – je nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Prüfung – insbesondere folgende Leistungen an:

  • Annahme/Abholung von Altmetall und Metallschrott
  • Annahme/Abholung von Elektrogeräten (Elektroschrott)
  • Aufbereitung/Wiederverwendung von Holz (z. B. Bauholz, Altholz) nach Eignung
  • Annahme/Abholung von Grünschnitt und Gartenabfällen
  • Bereitstellung/Abgabe gebrauchter Baustoffe (z. B. Rasenborde, Pflastersteine, Gehwegplatten) nach Verfügbarkeit

3. Annahmebedingungen (Materialprüfung)

Die Annahme erfolgt grundsätzlich nach Sichtprüfung und kann aus organisatorischen, technischen oder gesetzlichen Gründen abgelehnt werden. Materialien müssen – soweit möglich – sortenrein bzw. eindeutig zuordenbar bereitgestellt werden.

  • Wir behalten uns vor, Verunreinigungen, Fremdstoffe oder nicht deklarierte Bestandteile zurückzuweisen.
  • Bei gemischten Materialien kann ein Sortier-/Mehraufwand berechnet werden (nach Absprache).
  • Gefahrstoffe (z. B. Asbest, teerhaltige Stoffe, Lacke/Öle/chemische Stoffe) werden nur nach vorheriger Klärung angenommen – ggf. nicht.

4. Elektrogeräte / Elektroschrott

Elektrogeräte werden nur in dem Umfang angenommen, wie eine ordnungsgemäße Weitergabe/Verwertung möglich ist. Bitte beachten: Batterien/Akkus sind – wenn möglich – getrennt bereitzustellen. Beschädigte Akkus/Batterien sind vorab zu melden.

5. Holz / Altholz

Holz wird nach Zustand und Eignung bewertet. Eine Wiederverwendung (Upcycling) ist nur möglich, wenn Material, Feuchtegrad und Beschaffenheit dies zulassen. Stark kontaminiertes oder behandlungsbedürftiges Holz kann von der Annahme ausgeschlossen sein.

6. Grünschnitt

Grünschnitt sollte möglichst frei von Fremdstoffen (Plastik, Draht, Steine, Erde in größeren Mengen) angeliefert werden. Wurzelballen/Erdaushub sind gesondert abzustimmen.

7. Gebrauchte Baustoffe (Rasenborde, Pflastersteine, Gehwegplatten)

Gebrauchte Baustoffe werden nach Verfügbarkeit abgegeben. Es handelt sich in der Regel um gebrauchte Ware, die Gebrauchsspuren aufweisen kann. Eine Sortierung nach Maß/Farbe erfolgt – wenn angeboten – nach bestem Wissen, jedoch ohne Garantie auf absolute Einheitlichkeit.

8. Preise, Angebote, Zahlung

Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Absprache (z. B. Menge, Materialart, Abholung, Sortieraufwand). Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.

9. Abholung, Anlieferung, Termine

Abholtermine werden nach Kapazität abgestimmt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Materialien am Abholort zugänglich und verkehrssicher bereitgestellt sind. Wartezeiten oder erschwerte Zugänge können Mehrkosten verursachen (nach Absprache).

10. Eigentum, Übergang, Mitwirkungspflichten

Mit Übergabe/Übernahme der Materialien (Anlieferung oder Abholung) gehen – soweit gesetzlich zulässig – Besitz und Verfügungsbefugnis auf uns über, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber sichert zu, zur Übergabe berechtigt zu sein.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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13. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Kontakt

Jürgens Lohnunternehmen
Telefon: +49 155 63815992
E-Mail: info@juergens-lohnunternehmen.de

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